Brüssel

PPWR: Das neue Regelwerk für Verpackungen – und der Countdown läuft

PVC-Hartfolien


Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU 2025/40) gilt für sämtliche Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU und soll Abfall reduzieren, Recycling fördern und den Einsatz von Primärrohstoffen verringern.

Für Kunststoff- und PVC-Verarbeiter relevant sind insbesondere Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Materialzusammensetzung und Dokumentationspflichten. Ziel ist, dass Verpackungen ab 2030 grundsätzlich recyclingfähig sein müssen; für Kunststoffverpackungen steigen die verbindlichen Rezyklatvorgaben schrittweise bis 2040.

Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ist seit 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden.

Aktuelle Herausforderungen sind insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter Rezyklate, die technische Umsetzung der Recyclingfähigkeit und noch ausstehende bzw. weiter zu konkretisierende technische Vorgaben. Die EU-Kommission hat deshalb 2026 ein umfangreiches Guidance-Dokument zur praktischen Umsetzung veröffentlicht.

Besonders aktuell sind zudem PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelkontaktverpackungen, die seit dem 12. August 2026 gelten.

Originalgesetzgebung: EU-Verordnung (EU) 2025/40 – EUR-Lex

← Alle aktuellen Themen

Diese Website ist auf wpml.org als Entwicklungsseite registriert. Wechseln Sie zu einem Produktions-Website-Schlüssel, um remove this banner.